Kategoriearchiv 'Politik/Recht'
14.04.09

Arbeitszeit-Manipulation: Ex-Lidl-Mitarbeiter klagen

- Politik/Recht -

Discounter weist Vorwurf von Arbeitsrechtsverstößen zurück

Einzelhändler Lidl wegen angeblichen Arbeitsrechtsverstößen erneut in der Kritik (Foto: lidl.at)

Wien (pte/14.04.2009/12:10) - Die Erinnerungen an die Spitzel- und Datenaffären des deutschen Discount-Einzelhändlers Lidl http://www.lidl.de sind noch kaum verblasst, schon zeichnet sich der nächste Skandal im Konzern ab - diesmal in Österreich. Ehemalige Mitarbeiter von Lidl Austria werfen der Handelskette schwere Verstöße gegen das Arbeitsrecht, Ausbeutung sowie unwürdige Arbeitsbedingungen vor und bereiten rechtliche Schritte vor. Die Arbeitszeiten hätten etwa an Samstagen bis zu 12,5 Stunden am Stück betragen und somit deutlich länger gedauert als im Arbeitsgesetz vorgeschrieben.

Vorwurf der Arbeitszeit-Manipulation

“Wir wurden gezwungen, unsere Arbeitszeiten so einzutragen, dass wir auf gesetzeskonforme zehn Stunden kommen”, beschwert sich eine der betroffenen Personen im Gespräch mit pressetext. Weigerte man sich gegen die Überstundenmanipulationen, so hätten Sanktionen oder der Rauswurf gedroht. Kam man der Aufforderung nicht gleich, manipulierten der Filial- oder der Bezirksleiter die Stunden so, dass das Arbeitsinspektorat zufrieden ist, werfen die Ex-Mitarbeiter Lidl vor. Die betroffenen Personen kündigen Klagen und Schadenersatzforderungen gegen Lidl an, auch die Arbeiterkammer wurde laut Auskunft der Ex-Mitarbeiter in mehreren Fällen eingeschaltet.

“Die Manipulation der Stunden wird wöchentlich ersichtlich, wenn man gezwungen wird, die Stundenabrechnung zu unterschreiben und damit ihrer Richtigkeit zuzustimmen”, sagt eine der vormals bei Lidl beschäftigten Personen, die von “Erpressung, Mobbing und Nötigung” spricht. Sie wolle jedoch anonym bleiben, da ihr das Unternehmen seinerseits mit einer Klage wegen Verleumdung gedroht habe, wenn sie mit den Vorwürfen an die Öffentlichkeit gehe. Eine Möglichkeit, gegen die Vorgehensweise der Überstundenmanipulation zu intervenieren, gebe es mangels eines Betriebsrats bei dem Einzelhändler nicht. “Von dem Psychoterror und Ausbeutung sind alle Mitarbeiter betroffen. Auf Kosten ihrer Gesundheit spart sich die Firma alleine in Österreich Millionen”, so der im Gespräch mit pressetext geäußerte Vorwurf.

Lidl-Geschäftsführer dementiert

“Das Gegenteil ist der Fall”, weist Hanno Rieger, Geschäftsführer bei Lidl Austria http://www.lidl.at , alle Vorwürfe auf Nachfrage von pressetext zurück. Mitarbeiter und Filial- oder Bezirksleiter seien “keinesfalls” unter Androhung von Sanktionen wie etwa der Entlassung zu falsch geführten Arbeitszeiterfassungen gezwungen worden. “Es gab und gibt definitiv keine derartigen Anweisungen. Überstundenmanipulationen sind nicht im Sinne des Mitarbeiters und auch nicht im Sinne des Unternehmens. Eine transparente Abrechnung und eine deutlich überdurchschnittliche Bezahlung sind die Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit”, unterstreicht Rieger.

Lidl stellt dem Geschäftsführer zufolge in allen österreichischen Filialen durch eine elektronische Zeiterfassung sicher, dass die Gehälter der Mitarbeiter korrekt und minutengenau abgerechnet werden. “Unbezahlte Arbeitszeiten sind von uns ausdrücklich nicht gewollt. Dies ist allen Mitarbeitern und Führungskräften bekannt und wurde von uns mehrfach eindringlich kommuniziert. Zum Thema Abrechnung und Arbeitszeiten gibt es im Unternehmen klare Grundsätze, die allen gesetzlichen Regelungen entsprechen und die Mitarbeiterbelange berücksichtigen”, erklärt Rieger. Statt Manipulationen gebe es vielmehr die Anweisung, jede gearbeitete Minute zu erfassen, um diese korrekt zu vergüten. “Sollte im Einzelfall eine Überschreitung der gesetzlichen Arbeitszeit stattgefunden haben, so wird diese korrekt aufgezeichnet und entsprechend vergütet”, sagt Rieger.

Vorwurf der Kameraüberwachung auch in Österreich

Den klagenden Parteien zufolge wurden auch in Österreich “Kameras an bestimmten Stellen montiert, die nicht den Geschäftsbereich betreffen. Als der Skandal in Deutschland aufgeflogen ist, wurden alle Kameras in einer Nacht-und-Nebel-Aktion abmontiert.” Filialleiter seien daraufhin zum Schweigen gezwungen worden. “Es gab und gibt bei Lidl in Österreich keine Kameraüberwachung von Mitarbeitern”, dementiert der Lidl-Chef. “Im Übrigen wäre es nicht Führungsstil bei Lidl, unsere Mitarbeiter ‘zum Schweigen’ zu zwingen. Es gibt auch keinen Grund hierfür. Gibt es Fehler, gleich welcher Seite, so werden diese gemeinsam konstruktiv ausgewertet”, fährt Rieger fort.

In Deutschland war der Discounter vor rund einem Jahr wegen der Spitzel-Affäre und mutmaßlich schlechter Arbeitsbedingungen in die Kritik gekommen. Der Image-Schaden des Einzelhändlers hatte in weiterer Folge zu einem regelrechten Kauf-Boykott durch die Verbraucher geführt (pressetext berichtete: http://pressetext.com/news/090209026/ ). Erst vor wenigen Tagen stolperte Lidl erneut über einen Datenskandal. Nachdem der Konzern über seine Mitarbeiter geheime Krankenakten geführt und einen Verstoß gegen den Datenschutz eingeräumt hatte, wurde Deutschland-Chef Frank-Michael Mros mit sofortiger Wirkung entlassen.

“Grundsätzlich sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine Arbeitszeiterfassung ihrer Mitarbeiter zu führen. Beschwerden über vorkommende Unrichtigkeiten in Unternehmen gibt es immer wieder”, erläutert Irene Holzbauer, Arbeitsrechtsexpertin der Arbeiterkammer Wien http://www.akwien.at , auf Nachfrage von pressetext. Die Aufzeichnungen könnten durchaus Manipulationen unterliegen, derartige Vorwürfe seien aber nur schwer nachweisbar. “In den vergangenen beiden Jahren wurden zu Lidl je sechs Beratungen durchgeführt. Damit ist das Unternehmen bei uns nicht sonderlich auffällig. Zudem muss man die Zahl der Beschäftigten in Verhältnis zu den Beschwerden setzen”, meint Holzbauer. Zu den konkreten aktuellen Vorwürfen gegen Lidl wollte die Arbeiterkammer Wien keine Stellung nehmen. (Ende)

Aussender: pressetext.austria Redakteur:

Manuel Haglmüller email: haglmueller@pressetext.com Tel. +43-1-811-40-315

07.04.09

Vergabe-Verordnung des Bundeskanzleramtes begünstigt “Freunderlwirtschaft”

- Politik/Recht -

Aufträge bis 100.000 Euro nicht mehr ausschreibungspflichtig

[ PDF Datei anzeigen ]

Wien (pte/07.04.2009/11:55) - Öffentliche Aufträge können zukünftig bis zu einem Rahmen von 100.000 Euro per Direktvergabe, also ohne ordentliches Ausschreibungsverfahren oder Bekanntmachung erteilt werden. So sieht es jedenfalls eine geplante Verordnung des Bundeskanzleramts vor, die von Vergaberechtsexperten bereits heftige Kritik erntet. Neben der geplanten Anhebung der Schwellenwerte für Direktvergaben von 40.000 (bzw. 60.000 Euro bei Sektorenauftraggebern) auf 100.000 Euro, sollen zudem auch Bauaufträge mit bis zu einer Million Euro Auftragswert im nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung vergeben werden dürfen. Dieser Schwellenwert lag bisher gerade einmal bei 120.000 Euro.

Die Argumentation des Bundes, dass die Schwellen-Anhebung als Konjunkturmaßnahme gedacht sei und den Vergabeprozess beschleunige, stößt beim Vergaberechtsexperten Gunter Estermann http://www.estermann-pock.at auf Unverständnis: “Diese Verordnung geht zulasten des Wettbewerbs.” Gerade in der gegenwärtigen Situation sollten alle geeigneten Unternehmen eine faire Chance zur Erlangung eines Auftrags der öffentlichen Hand erhalten. Diese Chance werde durch die geplanten Maßnahmen ausgeschlossen oder erheblich reduziert. “Auch ist es angesichts knapper werdender budgetärer Spielräume nicht einsichtig, warum die öffentliche Hand Aufträge nicht im Wettbewerb zu technisch und wirtschaftlich günstigsten Konditionen vergeben soll”, kritisiert Estermann im Gespräch mit pressetext. Eine erhöhte Korruptionsgefahr sieht Estermann nicht. Es sei aber zu befürchten, dass die geplanten Maßnahmen für das angestrebte Ziel der Konjunkturbelebung kontraproduktiv sind.

Eine Gefahr der Steuergeldverschwendung ortet Andreas Nemec, Geschäftsführer der Bundesbeschaffung GmbH (BBG). So sei zu befürchten, dass Unternehmen mit guten Beziehungen zu den vergebenden Stellen sich unabhängig ihres Leistungsangebotes über öffentliche Aufträge freuen dürfen, während der Steuerzahler für seine Beiträge in Zukunft möglicherweise schlechtere und weniger Leistungen bekomme, so Nemec in der Tageszeitung DiePresse. Einen Widerspruch sieht Nemec auch zwischen der angekündigten Konjunkturbelebung und dem gleichzeitig angekündigten Sparkurs der öffentlichen Hand im Bund, aber auch bei anderen Gebietskörperschaften wie Ländern und Gemeinden.

Unabhängig von diesen Erwägungen stellt die geplante Verordnung aus rein sachlichen Gründen aber auch ein gemeinschaftsrechtliches Problem dar, wie Estermann in der aktuellen Ausgabe der Rechtspublikation “Die Vergabepraxis” http://www.estermann-pock.at/dievergabepraxis.shtml ausführt. Zwar finden die EU-Vergaberichtlinien bei den nun festgelegten Obergrenzen von 100.000 Euro für Direktvergaben und eine Mio. Euro für nicht offene Verfahren ohne Bekanntmachung keine Anwendung. Gleichzeitig könnte die Verordnung allerdings mit dem Gemeinschaftsrecht kollidieren, das eine Verpflichtung zur Transparenz bei binnenmarktrelevanten Aufträgen fordert, selbst wenn die Auftragssumme unter den EU-Schwellenwerten liegt.

Mit der Anhebung der Vergabeschwellen steht Österreich nicht allein da. So hat etwa Deutschland bereits im Rahmen des Konjunkturpakets II seine Schwellen für “freihändige Vergaben” und “Beschränkte Ausschreibungen” (ohne vorherige Bekanntmachung) ebenfalls mit 100.000 Euro für Direktvergaben sowie eine Mio. Euro bei Bauaufträgen vorgesehen. Im Gegensatz zu Österreich müssen geplante Direktvergaben in Deutschland allerdings öffentlich bekannt gemacht werden. “In Österreich bekommt man durch die Verordnung nicht einmal mit, wenn ein Beamter einem befreundeten Unternehmer einen Auftrag über 95.000 Euro zukommen lässt”, kritisiert etwa auch Nemec. (Ende)

Aussender: pressetext.austria Redakteur:

Martin Stepanek email: stepanek@pressetext.com Tel. +43-1-81140-308

Sie browsen
das Archiv der 'Politik/Recht' Kategorie.
Kategorien
Links