Kategoriearchiv 'Politik/Recht'
07.05.09

USA wollen sich mit Online-Zockern gesund stoßen

- Politik/Recht -

Gesetzesentwurf sieht Legalisierung von Internet-Glücksspiel vor

Internet-Zocker hoffen auf Glücksspiel-Legalisierung (Foto: pixelio.de, tommyS)

Washington (pte/07.05.2009/06:05) - US-Politiker haben im Online-Glücksspiel eine staatliche Einnahmequelle wiederentdeckt, die 2006 durch ein Gesetz unter Ex-Präsident George W. Bush versiegt ist. Der Demokrat Barney Frank, Vorsitzender des Finanzdienstleistungsausschusses im Repräsentantenhaus, hat übereinstimmenden US-Medienberichten zufolge einen Gesetzesentwurf eingebracht, der Online-Gambling wieder legalisieren und die Bestimmungen des Unlawful Internet Gambling Enforcement Acts (UIGEA) lockern soll. Darin sehe der Politiker eine Möglichkeit, die ramponierte US-Wirtschaft wieder auf Vordermann zu bringen. Darüber hinaus komme man somit Vorwürfen aus der EU entgegen, die eine Benachteiligung europäischer Anbieter durch den UIGEA kritisieren. Angesichts der Mrd. an Steuereinnahmen, die bei einer Verabschiedung des eingebrachten Entwurfs möglich wären, stünden die Chancen dafür trotz der nach wie vor anhaltenden Spielsucht-Debatte nicht einmal schlecht. “Die Wirtschaftskrise ist natürlich keine plausible Entschuldigung für eine Lockerung des Glücksspielverbots. Damit versuchen die Lobbyisten der Anbieter, ihre Liberalisierungswünsche an den Mann zu bringen und haben nun offenbar jemanden dafür gefunden”, kritisiert Ilona Füchtenschnieder, Vorsitzende des Fachverbands Glücksspielsucht http://www.gluecksspielsucht.de , im Gespräch mit pressetext. Zwar existieren deutlich unterschiedliche Angaben über das Volumen illegalen Online-Glücksspiels trotz des Verbots. Der Safe and Secure Internet Gambling Initiative http://www.safeandsecureig.org zufolge übersteigen die Wetten von “Mio. US-Amerikanern” bei ausländischen Anbietern jedoch 100 Mrd. Dollar pro Jahr deutlich. “Ein Verbot zeigt nur Wirkung, wenn es auch durchgesetzt wird”, meint Füchtenschnieder. Durch den umstrittenen UIGEA werden US-amerikanische Banken, Kreditkartenfirmen und Finanzdienstleister seit 2006 daran gehindert, Zahlungen für Internet-Wetten abzuwickeln. “Die Geldinstitute müssten jedoch tatsächlich in die Pflicht genommen werden”, betont die Spielsuchtexpertin gegenüber pressetext. Die Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) http://www.pwc.com ortet in einem Zeitraum von zehn Jahren bei einer Legalisierung zusätzliche Steuereinnahmen in Höhe von rund 51 Mrd. Dollar. Angesichts der Bio.-schweren Ausgaben, die US-Präsident Barack Obama zur Stabilisierung der Wirtschaft veranlasst, seien die Erlöse nach Franks Ansicht durchaus brauchbar. Im Zuge der Wirtschaftskrise kämpfen die USA schließlich mit drastisch einknickenden Einnahmen durch Unternehmenssteuern. Darüber hinaus sei die Wahrscheinlichkeit, dass der UIGEA gekippt wird, aufgrund des politischen Machtwechsels zugunsten der Demokraten relativ hoch. In der Debatte stehen den gedrückten Umsätzen der Gambling-Anbieter die Spielsuchtgefahren gegenüber, denen Gambler ausgesetzt sind. “Wir sehen in unserer Arbeit dermaßen viel Elend, dass wir uns keine Gedanken über geringere Einnahmen von Unternehmen machen müssen”, verdeutlicht Füchtenschnieder ihren Standpunkt. Aus betriebswirtschaftlicher und wirtschaftspolitischer Perspektive spekulieren hingegen nicht nur die Internet-Zocker auf Gewinne. (Ende)

Aussender: pressetext.deutschland Redakteur:

Manuel Haglmüller email: haglmueller@pressetext.com Tel. +43-1-811-40-315

01.05.09

Aufträge bis 100.000 Euro ausschreibungsfrei

- Politik/Recht -

Bundeskanzleramt setzt umstrittene Vergaberichtlinien in Kraft

Wien (pte/01.05.2009/07:55) - Die bereits im Vorfeld kontrovers diskutierte neue Vergabeverordnung des Bundeskanzleramtes ist gestern, Donnerstag, in Kraft getreten. Die neuen Vergaberichtlinien sehen eine teilweise deutliche Anhebung der Schwellenwerte bei öffentlichen Vergaben vor. Öffentliche Aufträge können ab sofort bis zu einem Rahmen von 100.000 Euro per Direktvergabe, also ohne ordentliches Ausschreibungsverfahren oder Bekanntmachung erteilt werden. Um ein Vielfaches angehoben wurde der Schwellenwert bei nicht offenen Verfahren ohne Bekanntmachung für Bauaufträge - von 120.000 auf eine Million Euro.

Während die neue Verordnung von Teilen der Wirtschaftskammer als Maßnahme für erleichterte Investitionstätigkeiten in der Wirtschaftskrise begrüßt wurde, ist die Änderung unter Wirtschaftsfachleuten umstritten. “Diese Verordnung geht zulasten des Wettbewerbs”, meinte etwa der Vergaberechtsexperte Gunter Estermann im Gespräch mit pressetext bereits vor Inkrafttreten der neuen Richtlinie (pressetext berichtete: http://pressetext.com/news/090407024/ ). Es sei angesichts knapper werdender budgetärer Spielräume nicht einsichtig, warum die öffentliche Hand Aufträge nicht im Wettbewerb zu technisch und wirtschaftlich günstigsten Konditionen vergebe. Auch der Geschäftsführer der Bundesbeschaffung GmbH (BBG), Andreas Nemec, äußerte sich ähnlich und ortete konträr zur Argumentation des Bundeskanzleramts eine Gefahr der Steuergeldverschwendung.

Die Verordnung bleibt bis 31.12.2010 in Kraft. Neben den angesprochenen neuen Schwellenwerten fällt bei der Direktvergabe die Unterscheidung in klassische (ehemals 40.000 Euro) und Sektorenauftraggeber (ehemals 60.000 Euro) weg - hier gelten nun einheitlich 100.000 Euro als Grenze für ausschreibungsfreie Vergaben. Auch bei Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung wird nun keine Unterscheidung mehr zwischen Bauaufträgen (ehemals 80.000 Euro) und Liefer-/Dienstleistungsaufträgen (ehemals 60.000 Euro) gemacht. Der neue Schwellenwert beträgt hier ebenfalls einheitlich 100.000 Euro. (Ende)

Aussender: pressetext.austria Redakteur:

Martin Stepanek email: stepanek@pressetext.com Tel. +43-1-81140-308

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